10.10.2025
Arbeitsgericht erkennt Betriebsübergang an – ein wichtiges Signal für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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Redaktion
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Berlin, Oktober 2025 – In einem wegweisenden arbeitsrechtlichen Urteil hat die 42. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 42 Ca 11272/23) entschieden, dass bei der Überführung der Aufgaben der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gGmbH auf die neu gegründete Stiftung UPD ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB vorliegt.
 
Unsere Kanzlei rechtsinformer Rechtsanwälte hatte in diesem Verfahren eine langjährige Mitarbeiterin der UPD gGmbH vertreten, der – wie der gesamten Belegschaft – im Zuge der Abwicklung gekündigt worden war. Mit dem jetzt ergangenen Urteil konnte durchgesetzt werden, dass diese Kündigung unwirksam ist.

Kernpunkte des Urteils

  • Fortführung der Aufgaben: Die Stiftung UPD übernimmt dieselben Tätigkeiten der Patientenberatung wie zuvor die UPD gGmbH – der gesetzliche Auftrag (§ 65b SGB V) blieb identisch.
  • Übernahme wesentlicher Betriebsbestandteile: Nach Auffassung des Gerichts wurden zentrale immaterielle Güter – wie Wissen, Beratungsstruktur und der gesetzlich definierte Zweck – übernommen.
  • Mitarbeiterübernahme und Bewerbungsaufforderung: Die Stiftung hatte ehemaligen Beschäftigten eine erneute Bewerbung angeboten. Das wertete das Gericht als weiteres Indiz für einen Betriebsübergang.
  • Kurze Unterbrechung unschädlich: Die mehrmonatige Pause der Beratungstätigkeit änderte laut Gericht nichts am Übergang einer wirtschaftlichen Einheit.

Stellungnahme von Rechtsanwalt Stefan Pflug

„Wir freuen uns, dass das Arbeitsgericht die Rechte der Beschäftigten in diesem politisch aufgeladenen Fall gestärkt hat. Trotz erheblichem politischen Gegenwind wurde klargestellt, dass europäische und deutsche Arbeitsrechtsstandards auch bei öffentlich initiierten Umstrukturierungen vollumfänglich gelten. Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg für unsere Mandantin und die gesamte Belegschaft der UPD.“

Was bedeutet dieses Urteil? 

Dieses Urteil stellt klar: Die Absicht des Gesetzgebers, einen Betriebsübergang auszuschließen, genügt nicht – maßgeblich ist allein die tatsächliche Fortführung der wirtschaftlichen Einheit. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vergleichbaren Konstellationen, insbesondere im Bereich öffentlicher Dienstleistungen.

Wie geht es weiter? 

Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig – es ist davon auszugehen, dass das Verfahren in die nächste Instanz beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg geht. Parallel dazu sind weitere Verfahren vor unterschiedlichen Kammern des Arbeitsgerichts Berlin anhängig, bei denen unsere Kanzlei ebenfalls Mandantinnen und Mandanten vertritt.

Die Kanzlei Rechtsinformer begleitet Arbeitnehmer und Unternehmen bei Betriebsübergängen und arbeitsrechtlichen Umstrukturierungen. Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – klar, kompetent und praxisnah.
Autor
Stefan Pflug, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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