Cannabis-Legalisierung: Neue Regeln für Unternehmen
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland durch das Cannabisgesetz (CanG) teilweise legalisiert. Volljährige dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit besitzen und bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Die Legalisierung hat jedoch nicht nur gesellschaftliche, sondern auch arbeitsrechtliche Folgen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen sich neue Fragen im Hinblick auf den Cannabiskonsum am Arbeitsplatz. Die Herausforderungen, die der legale Konsum mit sich bringt, werden die Arbeitsgerichte voraussichtlich noch intensiv beschäftigen und die betriebliche Praxis nachhaltig beeinflussen.
Wichtige Fragen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte
Die Legalisierung von Cannabis wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf:
- Wie sollte der Arbeitgeber auf Cannabiskonsum in Pausen reagieren?
- Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn Arbeitnehmer unter dem Einfluss von Cannabis zur Arbeit erscheinen?
- Wie können Arbeitgeber den Konsum am Arbeitsplatz regeln?
- Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Gestaltung solcher Regelungen?
Diese Fragen erfordern klare und transparente Regelungen, um arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden. Arbeitgeber müssen dabei sowohl den Arbeits- und Gesundheitsschutz als auch das Verhalten der Mitarbeiter im Betrieb im Blick behalten.
Freizeitkonsum vs. Konsum am Arbeitsplatz
Der Konsum von Cannabis in der Freizeit bleibt grundsätzlich Privatsache. Problematisch wird er jedoch, wenn die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Leistung nicht durch den Konsum von Rauschmitteln wie Cannabis zu gefährden. Erscheint ein Arbeitnehmer „stoned“ zur Arbeit, verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten – insbesondere, wenn die Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Gesundheit anderer gefährdet wird.
Besonders in sicherheitsrelevanten Bereichen, wie beim Führen von Maschinen oder Fahrzeugen, kann bereits eine geringe Menge Cannabis erhebliche Risiken darstellen. Dies kann schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Drogentests dürfen jedoch nur unter strengen Voraussetzungen durchgeführt werden, da sie in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten eingreifen.
Betriebsvereinbarungen: Regelungen für Cannabis
Viele Unternehmen verfügen bereits über Betriebsvereinbarungen zum Tabak- oder Alkoholkonsum. Konkrete Regelungen zum Cannabiskonsum am Arbeitsplatz fehlen jedoch häufig noch. Der Konsum während der Arbeitszeit oder das Erscheinen unter Drogeneinfluss betrifft das Ordnungsverhalten im Betrieb und fällt unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO).
Regelungen zu Drogenkonsum unterliegen allerdings der Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Arbeitgeber und Betriebsrat können gemeinsam Betriebsvereinbarungen entwickeln, die den Konsum während der Arbeitszeit und das nüchterne Erscheinen zur Arbeit klar regeln. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auch auf Arbeitsschutz und Unfallprävention (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). So kann der Betriebsrat aktiv Maßnahmen zur Gefahrenprävention durch Cannabiskonsum mitgestalten.
Prävention und Schulung der Mitarbeiter
Es empfiehlt sich, Aufklärungsprogramme und Schulungen zur Sensibilisierung der Belegschaft über Risiken und Folgen des Cannabiskonsums umzusetzen. In sicherheitsrelevanten Bereichen sollten zudem spezielle Vorsichtsmaßnahmen und strengere Regeln eingeführt werden, um Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden.
Fazit
Sicherheit und klare Regeln sind entscheidend
Mit der Legalisierung von Cannabis entstehen neue Herausforderungen für Arbeitgeber und Betriebsräte. Bestehende Betriebsvereinbarungen sollten überprüft und an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Ziel ist es, Sicherheit am Arbeitsplatz und einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten, während gleichzeitig die Rechte der Mitarbeiter gewahrt bleiben.