Cannabiskonsum im Betrieb – Auswirkungen der Legalisierung und Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland durch das Cannabisgesetz (CanG) teilweise legalisiert. Volljährige dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit besitzen und bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Diese Cannabis-Legalisierung hat jedoch nicht nur gesellschaftliche, sondern auch arbeitsrechtliche Implikationen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen sich neue Fragen im Hinblick auf den Cannabiskonsum am Arbeitsplatz. Die Herausforderungen, die der legale Cannabis-Konsum mit sich bringt, werden die Arbeitsgerichte voraussichtlich noch intensiv beschäftigen und die betriebliche Praxis beeinflussen.
Die Legalisierung von Cannabis wirft deshalb zahlreiche Fragen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte auf:
- Wie sollte der Arbeitgeber auf Cannabiskonsum in Pausen reagieren?
- Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn Arbeitnehmer unter dem Einfluss von Cannabis zur Arbeit erscheinen?
- Wie können Arbeitgeber den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz regeln?
- Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Gestaltung solcher Regelungen?
Diese Fragen erfordern klare Regelungen, um mögliche arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie sowohl den Arbeits- und Gesundheitsschutz als auch das Betriebsverhalten der Mitarbeiter im Blick behalten.
Der Konsum von Cannabis in der Freizeit ist grundsätzlich Privatsache. Allerdings wird der Cannabiskonsum am Arbeitsplatz dann problematisch, wenn er die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Leistung nicht durch den Konsum von Rauschmitteln wie Cannabis zu gefährden. Erscheint ein Arbeitnehmer „stoned“ zur Arbeit, verletzt er damit seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten – insbesondere, wenn die Sicherheit des Arbeitsumfelds oder anderer Mitarbeiter gefährdet wird.
Besonders in sicherheitsrelevanten Bereichen, wie beim Führen von Maschinen oder Fahrzeugen, kann schon eine geringe Menge an Cannabis zu erheblichen Risiken am Arbeitsplatz führen. Dies kann schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Allerdings dürfen Drogentests zur Überprüfung nur unter strengen Voraussetzungen durchgeführt werden, da diese Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer darstellen.
Viele Unternehmen haben bereits Betriebsvereinbarungen zum Tabak- und Alkoholkonsum. Allerdings fehlen klare Regelungen zum Cannabiskonsum am Arbeitsplatz oft noch. Der Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit oder das Erscheinen zur Arbeit unter Drogeneinfluss betreffen das Ordnungsverhalten im Betrieb und fallen damit unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO).
Regelungen zu Drogenkonsum unterliegen jedoch der Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Arbeitgeber und Betriebsrat können gemeinsam Betriebsvereinbarungen erarbeiten, die den Konsum während der Arbeitszeit sowie das nüchterne Erscheinen zur Arbeit regeln. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich auch auf den Arbeitsschutz und die Prävention von Arbeitsunfällen (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Dies ermöglicht es dem Betriebsrat, aktiv an Maßnahmen zur Gefahrenprävention durch Cannabiskonsum mitzuwirken.
Es empfiehlt sich, Aufklärungsprogramme und Schulungen zur Sensibilisierung der Belegschaft über die Risiken des Cannabiskonsums zu implementieren. In Bereichen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen sollten zudem spezielle Sicherheitsvorkehrungen und strengere Regelungen eingeführt werden, um Unfälle durch Drogenkonsum zu vermeiden.
Mit der Legalisierung von Cannabis entstehen neue Herausforderungen für Arbeitgeber und Betriebsräte. Es ist unerlässlich, bestehende Betriebsvereinbarungen zu überprüfen und an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen oder neue Regelungen einzuführen, die die Sicherheit am Arbeitsplatz und den ordnungsgemäßen Betriebsablauf gewährleisten.
Die Kanzlei Rechtsinformer Rechtsanwälte Pflug & Partner mbB unterstützt Arbeitgeber und Betriebsräte bei der Entwicklung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zum Thema Cannabiskonsum. Mit unserer umfassenden fachanwaltlichen Expertise stehen wir Ihnen zur Seite, sowohl in kollektivrechtlichen als auch in individualrechtlichen Streitigkeiten. Selbstverständlich vertreten wir auch deutschlandweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer in individualrechtlichen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten.
Das Arbeitsrechtsteam von rechtsinformer
Stefan Pflug, Timm Laue-Ogal und Niklas Gutendorf