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RECHT VS PFLICHT –
HOMEOFFICE ALS CHANCE UND PFLICHT?

Im neuen Infektionsschutzgesetz (des Bundes) ist nun eine Homeoffice-Pflicht verankert, so wie es grundsätzlich auch in der Corona-Arbeitsschutzverordnung geregelt war. Aber was ändert sich aktuell?

In der neuen gesetzlichen Regelung werden nun auch Arbeitnehmer in die Pflicht genommen.

Arbeitnehmer werden quasi ebenfalls verpflichtet, im Homeoffice zu arbeiten, wenn dies arbeitgeber- und arbeitnehmerseits möglich ist.

Bisher war es so, dass Arbeitgeber, soweit es im Betrieb umsetzbar ist, den Arbeitnehmern die Möglichkeiten geben muss, im Homeoffice zu arbeiten.

Nun müssen Arbeitnehmer, die das Homeoffice-Angebot ablehnen, die schriftlich begründen. Im neuen Infektionsschutzgesetz werden Arbeitnehmer mehr in die Pflicht genommen.

Arbeitnehmer müssen zukünftig das Angebot, im Homeoffice zu arbeiten, annehmen, wenn keine Gründe dagegensprechen. Man muss jedoch berücksichtigen, dass diese Gründe nicht sonderlich hoch angesiedelt sind, es muss jedoch einen nachvollziehbaren Grund geben, z.B. zu wenig Platz in der Wohnung, kein ausreichendes Internet, keine ausreichende technische Ausrüstung, etc..

Eventuell kann sich aus der aktuellen Regelung des Infektionsschutzgesetzes sogar eine Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer, ergeben…solange das Infektionsschutzgesetz gilt ….bis Ende Juni 2021. Auch Sanktionen für Homeofficeverweigerer – auf beiden Seiten – sind demnach grundsätzlich denkbar.

Grundsätzlich besteht nun (bis zum 30.06.2021) erstmalig sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer.

S. Pflug
Fachanwalt für Arbeitsrecht