Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis gegen Fußgänger bei Überqueren einer Fahrbahn
Eine Fahrbahn muss von Fußgängern überquert werden, an Fußgängerüberwegen, Ampel und auch an anderen Stellen – das ist grundsätzlich nicht verboten. Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hat in einer Entscheidung vom 21.12.2020 (AZ: 12 U 401/20) jedoch klargestellt, dass der Verkehr Vorrang hat und der überquerende Fußgänger besonders vorsichtig und sorgfältig sein muss.
Dabei stellte das OLG Koblenz fest, dass wenn ein Fußgänger eine Fahrbahn überqueren möchte, muss er besonders vorsichtig sein. So darf er nicht quer über die Fahrbahn laufen oder aber versuchen, vor einem herannahenden Fahrzeug die Fahrbahn zu Überqueren. In derartigen Fällen muss der Fußgänger damit rechnen, die alleinige Haftung für den Unfall zu tragen, sogar soweit, dass die sog. Betriebsgefahr des KfZ (25%) komplett zurücktritt.
S. Pflug
Anwalt für Verkehrsrecht