Skip to main content

Möglichkeiten zum notariellen Online-Verfahren erweitern sich zum 01.08.2023

Ab dem 01.08.2023 wird es neben den bisherigen Möglichkeiten der Online-Gründung und Handelsregisteranmeldungen auch möglich sein, einstimmig gefasste Gesellschafterbeschlüsse zur Satzungsänderung einer GmbH im Online-Verfahren zu beurkunden. Gleichfalls wird es möglich sein, Vereinsregisteranmeldungen im Online-Verfahren zu beglaubigen. Für GmbHs und Vereine mit nicht ortsansässigen Gesellschaftern bzw. Vorstandsmitgliedern kann dies eine erhebliche Erleichterung sein. Ab dem 01.08. 2023 ebenfalls möglich: die Gründung einer GmbH mit Sacheinlage.

Die Beteiligten weisen sich zur Beurkundung bzw. zur Beglaubigung mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion zur Person aus.

Mehr Infos hierzu gibt es sowohl bei uns als auch bei jedem anderen Notarbüro sowie unter: https://www.online-verfahren.notar.de/

Thorben Deuter, LL.M.
als Notar
– Rechtsanwalt und Notar –