Skip to main content

Gleiches Geld für Alle!

Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht am 21.01.2023 (AZ 8 AZR 488/19) den Equal-Pay-Grundsatz über Verhandlungsfreiheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesetzt. Das Gebot zur Gleichbehandlung / Gleichbezahlung der Geschlechter bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit kann nach der Entscheidung des BAG nicht durch geschickte Verhandlungen umgangen werden.

Die im Januar 2023 ergangene Entscheidung unterstreicht, dass Verhandlungsgeschick bei Gehaltsverhandlungen kein objektives Kriterium zur Rechtfertigung ungleicher Bezahlung zwischen Männern und Frauen sein kann.

Konkret hatte eine Aussendienstmitarbeiterin geklagt, die im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen auf derselben Position weniger verdiente und auf Zahlung des monatlichen Differenzbetrages verlangte, sowie einer einmaligen Entschädigung.

Stefan Pflug

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wirtschaftsmediator