Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – braucht man das?
Im Leben können unvorhergesehen und plötzlich Ereignisse eintreten, die dazu führen, dass man selbst sich nicht mehr in der Lage sieht, eigene Entscheidungen für sich selbst zu treffen oder aber zu äußern, was man sich wünscht.
Von daher ist es für solche Fälle wichtig, Vorsorge zu treffen, damit die eigenen Wünsche und Interessen auch zum Ausdruck gebracht werden können und möglichst dann nachstehende Personen für einen handeln können.
Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind zwei wichtige Instrumente, um im Voraus festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen soll und welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Vollmachtnehmer) erteilt, sodass dieser im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen treffen und rechtlich wirksam Erklärungen für den Vollmachtgeber abgeben oder Verträge für diesen abschließen kann. Im Falle der Krankheit, eines Unfalls oder einer geistigen Beeinträchtigung, insbesondere im Falle einer vorliegenden Geschäftsunfähigkeit, kann der Vollmachtnehmer im Namen des Vollmachtgebers dann unter Vorlage der Vollmacht handeln, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist.
Eine Patientenverfügung hingegen ist eine schriftliche Erklärung, in der der Verfasser seine medizinischen Wünsche und Vorstellungen für den Fall festlegt, dass er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. So können zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung abgelehnt werden.
Der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung liegt darin, dass die Vorsorgevollmacht eine Person bevollmächtigt, in allen Angelegenheiten für den Vollmachtgeber zu handeln, während die Patientenverfügung sich auf medizinische Entscheidungen beschränkt, also besagt, was sich der Verfügende in konkreten Situationen wünscht.
Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen, um im Ernstfall für den Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein und die eigene Selbstbestimmung und Autonomie wahren zu können. Eine rechtssichere Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geben Sicherheit und Gewissheit für den Fall, dass man selbst nicht mehr handeln kann.
Thorben Deuter, LL.M.
als Notar
– Rechtsanwalt und Notar –