MEDIZIN- & PFLEGERECHT
Ihre Rechtsanwälte im Medizinrecht
Fachkundige Beratung und Vertretung in allen medizinrechtlichen Streitfällen, insbesondere bei Arzthaftung und Behandlungsfehlern.
Rechtliche Lösungen, die zu Ihnen passen.
Schnelle Hilfe, wenn es darauf ankommt.
Wir kennen die Abläufe im Gesundheitswesen.
Medizinrecht - verständlich erklärt, kompetent gelöst
Das Gesundheitssystem ist komplex – rechtlich, organisatorisch und menschlich. Genau hier setzt unsere Beratung im Medizin- und Pflegerecht an. Wir begleiten vorwiegend Patienten sowie Pflegeeinrichtungen und stehen unseren Mandanten in Arzthaftungsfällen, bei Streitigkeiten mit Krankenversicherungen sowie in Konflikten mit Kostenträgern und Aufsichtsbehörden zur Seite.
Unsere Stärke liegt in der Verbindung von rechtlichem Fachwissen mit einem klaren Blick für praktikable Lösungen – selbst dann, wenn medizinisches, pflegerisches und organisatorisches Know-how zusammenkommen müssen. So entstehen fundierte Einschätzungen, auf die Sie sich verlassen können.
persönliche Erreichbarkeit
Standorte deutschlandweit
BEREICHE
Leistungen im Medizin- & Pflegerecht
Leistungen im Medizin- & Pflegerecht
Unsere Leistungen im Medizin- und Pflegerecht bieten Ihnen fundierte rechtliche Unterstützung in allen relevanten Bereichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und rechtliche Herausforderungen sicher zu meistern.
Arzthaftung – Ihr Recht bei Behandlungsfehlern
Wir beraten und vertreten Patienten sowie Angehörige im Arzthaftungsrecht – sei es bei Behandlungsfehlern, Befunderhebungsfehlern, Diagnosefehlern oder unterlassener Aufklärung. Ob ambulant in der Praxis oder stationär im Krankenhaus, etwa im Rahmen einer Operation: Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung Ihrer medizinischen Unterlagen bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz, etwa für Erwerbsschäden, Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschäden – stets mit unserer juristischen Expertise.
Kommt ein medizinisches Gutachten einer Schlichtungsstelle oder eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes hinzu, stehen wir Ihnen in allen Verfahrensschritten zur Seite – außergerichtlich wie gerichtlich – und setzen Ihre Patientenrechte konsequent durch.
Krankenversicherungsrecht – Ihre Ansprüche gegenüber Krankenkassen
Wir beraten und vertreten Versicherte im Krankenversicherungsrecht – sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch in der privaten Krankenversicherung (PKV). Ob es um Leistungsansprüche, Kostenerstattungen für Behandlungen, Streitigkeiten über die medizinische Notwendigkeit oder die Ablehnung von Hilfsmitteln geht: Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kommt es zu einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder einem Gutachten eines privaten Versicherers, begleiten wir Sie in allen Verfahrensschritten – vom Widerspruch bis zur Klage – und sorgen dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
Pflegerecht – Rechtssichere Beratung für Pflegeeinrichtungen
Wir beraten und vertreten Pflegeeinrichtungen, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste in allen Fragen des Pflegerechts. Ob bei der Gestaltung von Pflegeverträgen, Fragen zu Pflegesachleistungen oder der Umsetzung gesetzlicher Qualitätsanforderungen – wir stehen Ihnen mit rechtlicher und fachlicher Expertise zur Seite.
Kommt es zu einer Regel- oder Anlassprüfung durch den Medizinischen Dienst (MDK), begleiten wir Sie während des gesamten Prüfverfahrens und vertreten Ihre Interessen auch im anschließenden Anhörungs- oder Regressverfahren. So sorgen wir dafür, dass Ihre Einrichtung rechtssicher agiert und wirtschaftlich geschützt bleibt.
Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht – rechtlich sicher mit notarieller Beurkundung
Eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht stellen sicher, dass Ihre medizinischen und persönlichen Entscheidungen auch dann respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Damit Ihre Wünsche rechtlich eindeutig und verbindlich sind, empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Patientenverfügung klar zu formulieren und festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die in Ihrem Namen handeln darf – sowohl in medizinischen als auch in finanziellen Angelegenheiten.
IHRE ANSPRECHPARTNER
Ihr Rechtsanwalt für
Medizin- und Pflegerecht
„Ob Arzthaftungsfälle, Problemen mit Ihrer Krankenkasse oder in der Beratung und Vertretung von Pflegeeinrichtungen – ich setze mich engagiert für Ihre Rechte ein und suche Lösungen, die rechtlich sicher sind und zu Ihnen passen.“
WEN WIR BERATEN
Rechtliche Beratung für Ihre Anliegen
Wir setzen Ihre Rechte durch – ob als Patient, Angehöriger oder Pflegeeinrichtung
WEN WIR BERATEN
Rechtliche Beratung für Ihre Anliegen
Wir setzen Ihre Rechte durch – ob als Patient, Angehöriger oder Pflegeeinrichtung
Patienten
Sie vermuten, dass bei Ihrer Behandlung in der Arztpraxis oder bei einer Operation in der Klinik etwas schiefgelaufen ist? Oder Ihre Krankenkasse zahlt Hilfsmittel oder Heilmittel nicht? Wir vertreten Sie als Patient bei Behandlungsfehlern im Bereich der Arzthaftung und gegenüber Krankenversicherungen.
Pflegeeinrichtungen
Wir beraten Pflegeeinrichtungen zu Pflegeverträgen, Aufsichtsbehörden und Qualitätsmanagement. Mit uns bleiben Sie rechtlich abgesichert und können Ihre Einrichtung effizient führen.
WARUM RECHTSINFORMER
Gefragt von Unternehmen.
Geschätzt von Entscheidern.
Michael Rohde
Ob Arbeitsrecht oder Eigentum – Stefan Pflug und sein Team waren stets kompetente und versierte Partner. Unsere Anliegen wurden umgehend analysiert und die richtigen Schritte eingeleitet – Spitzenanwälte mit Know-how und Empathie.
Nabil El Berr
Stefan ist ein super Typ, der als Berater, Trainer, Dozent und Anwalt immer wieder überzeugt. Besonders im Arbeitsrecht vertrauen wir bei Indicium auf seine fundierten Ratschläge und zuverlässige Unterstützung. Danke für die langjährige Partnerschaft!
Katharina Zent
Stefan vermittelt selbst in angespannten Situationen Ruhe und Klarheit. Mit Fachwissen, Sorgfalt und Verständnis fühlt man sich bei ihm von Anfang an gut aufgehoben. Seit über 20 Jahren schätze ich seine Beratung mit Herz und Verstand.
Dr. Mark Oelmüller
Ich kenne Stefan seit vielen Jahren und freue mich jedes Mal auf ein Wiedersehen. Er ist ein hervorragender Anwalt und begeisternder Referent, der aas-Teilnehmer mit Fachwissen und Praxisnähe überzeugt und zeigt, wie Betriebsräte ihre Ziele erreichen.
Sascha Willmann
Stefan Pflug – der etwas andere Anwalt mit coolen Sneakers und auffälligen Pullis, der Betriebsratswissen kompetent, praxisnah und unterhaltsam vermittelt. Als Inhouse-Dozent geht er gezielt auf unsere Themen ein und liefert wertvolle Praxiseinblicke.
Dr. Andrea Peters
Seit dem Studium erlebe ich, wie Stefan Pflug mit Fachkompetenz und Begeisterung seine Projekte umsetzt. Als Datenschutzbeauftragter überzeugt er mit Klarheit, praxisnahen Lösungen und hoher Zuverlässigkeit – eine Zusammenarbeit, die wir sehr schätzen.
Thomas Hacker
Stefan Pflug überzeugt als Anwalt, Berater und Dozent durch klare, lösungsorientierte Vermittlung juristischer Themen. Ich erlebe ihn als engagierten, verlässlichen Partner, der Theorie und Praxis ideal verbindet.
Wolfgang Weber
Ich habe Stefan Pflug als wertvollen Partner für die Auswahl passender Handlungsoptionen im Umgang mit Geschäftspartnern kennengelernt. Seine Erfahrung in der Wirtschafts-Mediation ist Gold wert und genießt mein vollstes Vertrauen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
FAQs
Wie vereinbare ich einen Termin mit Ihrer Kanzlei?
Einen Termin können Sie ganz unkompliziert vereinbaren – telefonisch während unserer Bürozeiten oder jederzeit per E-Mail. Auf Wunsch können Sie auch online eine Terminanfrage stellen. Bitte teilen Sie uns kurz Ihr Anliegen mit, damit wir ausreichend Zeit für Ihr Beratungsgespräch einplanen können. Wir bieten Beratungstermine persönlich, telefonisch oder auch per Video (online) an – ganz so, wie es für Sie am bequemsten ist.
In welchen Rechtsgebieten sind Ihre Rechtsanwälte tätig?
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Medizinrecht, Mediation und Einigungsstelle, Datenschutzrecht sowie Strafrecht. Zudem steht Ihnen unser Notar für alle notariellen Angelegenheiten zur Verfügung.
Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Beratungstermin mitbringen?
Damit wir Ihr Anliegen von Anfang an bestmöglich prüfen können, bringen Sie bitte alle verfügbaren Unterlagen mit, die für Ihren Fall relevant sind. Dazu gehören beispielsweise:
• Verträge, Schriftwechsel oder E-Mails
• Bescheide, Urkunden oder behördliche Schreiben
• Gerichtliche Unterlagen oder bereits vorliegende Anwaltsschreiben
• Eigene Notizen oder eine chronologische Übersicht zum Sachverhalt
Falls Sie unsicher sind, welche Unterlagen wichtig sein könnten, bringen Sie lieber zu viel als zu wenig mit – wir sichten die Dokumente gemeinsam im Gespräch.
Was kostet eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Art der Beratung ab. Rechtsanwälte rechnen in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung ab. Gerne informieren wir Sie vorab transparent über die zu erwartenden Gebühren.
Notarielle Tätigkeiten sind gesetzlich festgelegt: Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind für alle Notare verbindlich.
Auf Wunsch informieren wir Sie vor dem Termin über die voraussichtlichen Kosten.
Sind Termine persönlich, telefonisch oder per Video möglich?
Ja. Wir bieten Beratungstermine ganz nach Ihren Bedürfnissen an – persönlich in unserer Kanzlei, telefonisch oder bequem per Video. So können Sie flexibel wählen, welche Form der Beratung am besten zu Ihnen passt.
Arbeiten Sie nur regional oder auch bundesweit?
Unsere Kanzlei ist nicht auf die Region beschränkt. Wir vertreten und beraten Mandanten bundesweit. Viele Anliegen lassen sich zudem telefonisch oder per Video klären, sodass eine persönliche Anwesenheit nicht immer erforderlich ist.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und dem jeweiligen Rechtsgebiet ab. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung, um eine Deckungszusage einzuholen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei, indem wir die notwendigen Informationen zu Ihrem Fall bereitstellen.