Künstliche Intelligenz wird transparenter. Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Vorschriften des europäischen AI Act. Dahinter steckt eine einfache Idee: Wer mit einer KI spricht oder bestimmte KI-generierte beziehungsweise manipulierte Inhalte sieht, soll erkennen können, dass künstliche Intelligenz im Einsatz ist.
Klingt selbstverständlich? Bislang war es das keineswegs.
Viele Bilder, Videos oder Texte wirken inzwischen so echt, dass sie kaum noch von menschlich erstellten Inhalten zu unterscheiden sind. Genau hier setzt der AI Act an und schafft neue Transparenzpflichten.
Was ändert sich mit dem AI Act?
Wer mit bestimmten KI-Systemen interagiert, soll grundsätzlich darüber informiert werden, dass er mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommuniziert.
Auch für bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte gelten Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten. Dazu gehören insbesondere bestimmte Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.
Transparenz wird damit zu einem zentralen Bestandteil des europäischen KI-Rechts.
Welche KI-Anwendungen können betroffen sein?
Viele denken bei dem Thema zunächst an spektakuläre Deepfakes oder manipulierte Videos von Politikern und Prominenten.
Tatsächlich reicht das Thema deutlich weiter. Auch ganz normale Anwendungen im Unternehmensalltag können Berührungspunkte mit den neuen Transparenzpflichten haben, etwa:
• Marketingtexte mit ChatGPT,
• KI-generierte Bilder für Social Media,
• Podcasts mit künstlichen Stimmen,
• Bewerberkommunikation über Chatbots,
• interne Wissensdatenbanken,
• Kundenservice mit virtuellen Assistenten.
KI ist längst kein Zukunftsthema mehr. Sie wird heute in Marketing, Personalabteilung, Vertrieb und Kundenservice eingesetzt – häufig, ohne dass allen Beteiligten bewusst ist, welche rechtlichen Anforderungen damit verbunden sein können.
Was müssen Unternehmen beim Einsatz von KI beachten?
Für Unternehmen stellen sich daneben weitere Fragen: Wer entscheidet, welche KI eingesetzt wird? Wer prüft Datenschutz, Urheberrecht und Informationssicherheit? Wer dokumentiert die Nutzung? Und gibt es klare interne Vorgaben für den Umgang mit KI?
Gerade wenn KI-Systeme in bestehende Arbeitsprozesse integriert werden, sollten diese Fragen frühzeitig geklärt werden.
Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei KI?
Hier wird es arbeitsrechtlich besonders spannend.
In vielen Unternehmen wird derzeit mit KI experimentiert und gearbeitet. Sobald KI-Systeme dazu bestimmt sind oder jedenfalls geeignet sein können, das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten zu überwachen, können Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG relevant werden.
Der AI Act ersetzt diese Mitbestimmung nicht. Vielmehr kommt eine weitere rechtliche Ebene hinzu: Unternehmen müssen neben arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen auch die Anforderungen des europäischen KI-Rechts berücksichtigen.
KI ist damit längst nicht mehr nur ein IT-Thema. Für Arbeitgeber und Betriebsräte wird sie zunehmend zu einer Frage von Compliance, Mitbestimmung und verantwortungsvoller Unternehmensgestaltung.
Welche Folgen können Verstöße gegen den AI Act haben?
Die Vorgaben des AI Act sind keine unverbindlichen Empfehlungen.
Für bestimmte Verstöße sieht die Verordnung erhebliche Geldbußen vor. Je nach Art des Verstoßes können diese bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen bestimmte Vorgaben können sogar bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen sein.
Welche Sanktion im konkreten Fall droht, hängt von der Art und Schwere des jeweiligen Verstoßes ab.
Spätestens damit wird deutlich: Die Frage, ob eine Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten „wirklich nötig“ ist, sollte nicht erst nach einem Verstoß gestellt werden.
Was sollten Unternehmen jetzt beim Einsatz von KI prüfen?
Unternehmen sollten sich deshalb einen Überblick über die bereits eingesetzten KI-Anwendungen verschaffen und insbesondere folgende Fragen klären:
• Wissen Beschäftigte und Kunden, wann sie mit einer KI kommunizieren?
• Werden KI-generierte oder manipulierte Inhalte dort gekennzeichnet, wo dies erforderlich ist?
• Gibt es verbindliche Regeln für die Nutzung von ChatGPT, Copilot & Co.?
• Sind Datenschutz, Informationssicherheit und Urheberrecht berücksichtigt?
• Ist der Betriebsrat – soweit erforderlich – beteiligt worden?
• Gibt es bereits eine unternehmensweite KI-Richtlinie oder Betriebsvereinbarung?
Gerade das Zusammenspiel von AI Act, Datenschutzrecht und Betriebsverfassungsrecht zeigt: Der Einsatz von KI sollte im Unternehmen nicht isoliert als technisches Projekt betrachtet werden.
Fazit: KI-Transparenz wird zur Compliance-Frage
Wir erleben derzeit einen interessanten Wandel.
Noch vor wenigen Jahren lautete die wichtigste Frage: „Darf ich KI überhaupt nutzen?“
Heute lautet sie: „Wie nutze ich KI rechtssicher?“
Und künftig wird wahrscheinlich niemand mehr darüber diskutieren, ob KI eingesetzt wird. Entscheidend wird sein, wie transparent, verantwortungsvoll und mitbestimmt sie eingesetzt wird.
Der AI Act ist deshalb weit mehr als ein weiteres europäisches Gesetz. Er schafft einen rechtlichen Rahmen für eine Technologie, die unser Arbeitsleben grundlegend verändert.
Die beste KI nützt wenig, wenn sie am Ende an mangelnder Compliance scheitert.
Praxistipp für Arbeitgeber und Betriebsräte
Wer KI im Unternehmen einsetzt oder deren Einsatz plant, sollte frühzeitig klären, welche rechtlichen Anforderungen gelten und ob interne Regelungen oder eine Beteiligung des Betriebsrats erforderlich sind.