Krankmeldung nach Kündigung – ein Risiko für die Entgeltfortzahlung
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gilt in Deutschland als starkes Beweismittel für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Doch aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigen: Fällt eine Krankmeldung zeitlich mit einer Kündigung zusammen, kann der Beweiswert der AU erschüttert sein – mit Folgen für die Entgeltfortzahlung.
Warum zeitliche Nähe zur Kündigung problematisch ist
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer nach Vorlage einer AU keine weiteren Angaben machen. Der Arbeitgeber kann den Krankheitsverdacht nur schwer widerlegen. Dieses Prinzip gerät jedoch ins Wanken, wenn die Krankschreibung exakt mit der Kündigungsfrist übereinstimmt.
Das BAG entschied am 21.08.2024 (5 AZR 248/23), dass diese „zeitliche Koinzidenz“ ungewöhnlich ist und Zweifel am Beweiswert begründen kann. Entscheidend ist nicht, ob die Kündigung schon zugegangen ist – allein der enge zeitliche Zusammenhang genügt.
Auch bei Eigenkündigungen können Zweifel entstehen: Wird die AU erst unmittelbar nach Abgabe der Kündigung vorgelegt, kann dies ebenfalls den Beweiswert erschüttern (BAG, 18.09.2024 – 5 AZR 29/24; BAG, 13.12.2023 – 5 AZR 137/23).
Folgen für die Beweislast
Wenn der Arbeitgeber den Beweiswert der AU erschüttert, muss der Arbeitnehmer den Krankheitsnachweis selbst erbringen. Das bedeutet: Er muss detailliert schildern, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden, wie diese die Arbeitsfähigkeit beeinflussten, welche Diagnosen gestellt wurden und welche ärztlichen Anweisungen oder Medikamente verordnet waren. Pauschale Angaben reichen nicht aus.
Diese Anforderungen gelten für den gesamten Zeitraum, für den Entgeltfortzahlung beansprucht wird (BAG, 13.12.2023 – 5 AZR 137/23; BAG, 08.09.2021 – 5 AZR 149/21).
Was Arbeitgeber beachten sollten
Arbeitgeber sollten auffällige zeitliche Zusammenhänge zwischen Kündigung und Krankschreibung genau dokumentieren. In solchen Fällen lohnt sich eine rechtliche Prüfung, ob die Entgeltfortzahlung verweigert werden kann.
Was Arbeitnehmer wissen müssen
Wer im zeitlichen Umfeld einer Kündigung krank wird, sollte die AU unverzüglich vorlegen und auf eine vollständige ärztliche Dokumentation achten. Kommt es zum Streit, müssen konkrete Angaben zur Erkrankung gemacht werden können.
Fazit
Die AU ist kein unantastbares Beweismittel. Fällt eine Krankmeldung genau in die Kündigungsfrist, entstehen schnell Zweifel – und die Beweislast kann sich umkehren. Für beide Seiten gilt: Rechtzeitig beraten lassen, um finanzielle Risiken zu vermeiden.